- 1000news.de - http://1000news.de -

“Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen.” Bundesverfassungsgericht (BVG), 10.3.2011

Dieser Eintrag stammt von admin Am 4.1.2012 @ 00:32 In Europa, Datenschutz, Recht, Nachgelesen..., Kommentar2, Bürgerbeteiligung, Wissenschaft, Archiv | Kommentarfunktion deaktiviert

Quelle: bverfg.de / http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html  /Leitsätze  zum Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 / - 1 BvR 256/08 - / - 1 BvR 263/08 - / - 1 BvR 586/08 -  /

“(…) 5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.(…)”   Lesen Sie weiter auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts (BVG) >> bverfg.de


Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab 1000news.de: http://1000news.de

URL zum Artikel: http://1000news.de/2012/01/04/der-abruf-und-die-unmittelbare-nutzung-der-daten-sind-nur-verhaltnismasig-wenn-sie-uberragend-wichtigen-aufgaben-des-rechtsguterschutzes-dienen-bundesverfassungsgericht-bvg-1032011/

Klicken hier zum Drucken.